Erziehungsbeauftragung/Aufsichtszettel nach §1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz.
Nur gültig für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.
Gilt nicht für Filme ab 18 Jahren.
Download hier!
Erziehungsbeauftragung/Aufsichtszettel nach §1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz.
Nur gültig für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren.
Gilt nicht für Filme ab 18 Jahren.
Download hier!